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Ein aktuelles Urteils des Zürcher Baurekursgerichts lässt aufhorchen: Das Gericht pfiff die Stadt Winterthur bezüglich einer Bewilligung einer Aufdach-Solaranlage auf einem Gebäude am Rande der Altstadt zurück. Dies mit der Begründung, dass die Stadt die Bewilligung erteilt habe, ohne abzuklären, ob die Solaranlage das Ortsbild beeinträchtigt. Das betreffende Gebäude steht in der Kernzone von Winterthur, die im Bundesinventar der schützenwerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit Erhaltungsziel A aufgelistet ist. Das Gericht forderte die Stadt nun dazu auf, die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege oder die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission beizuziehen. Unsere Senior Beraterin Katharina Seiler Germanier erklärt in diesem Artikel, weshalb dieses Urteil - wenn auch noch nicht rechtskräftig - aufzeigt, dass Städte und Gemeinden sorgfältig abklären und beurteilen müssen, wenn Solaranlagen in unmittelbarer Nähe von Kultur- oder Naturdenkmälern geplant sind.